Der Traum vom eigenen Coffeeshop in Deutschland rückt näher. Mit der aktuellen Gesetzeslage und den jüngsten Entwicklungen im Rahmen der „Säule 2“ der Cannabis-Legalisierung, gibt es jetzt realistische Chancen, dass Coffeeshops bald Realität werden. Hier erfährst du alles Wichtige zur aktuellen Situation und was du beachten musst, um einen Coffeeshop zu eröffnen.

Aktuelle Gesetzeslage und Säule 2

Seit dem 1. Juli 2024 sind in Deutschland Cannabis Social Clubs erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen und Mitgliederbeschränkungen. Doch die Bundesregierung geht weiter: Mit der geplanten „Säule 2“ sollen regionale Modellprojekte zur Cannabisabgabe in Fachgeschäften ermöglicht werden. Diese Projekte sollen im Rahmen des bestehenden CanG (Cannabisgesetz) realisiert werden und benötigen daher kein eigenes Gesetz.

Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV)

Ein Entwurf für die sogenannte Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV) legt nahe, dass die Modellprojekte über den § 2 (4) des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) abgewickelt werden sollen. Diese Verordnung bestimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde. Das BLE soll somit die Genehmigung und Überwachung der Modellprojekte übernehmen, was einen pragmatischen Ansatz verspricht und schnelle Fortschritte ermöglicht.

Warum die BLE?

Die Wahl der BLE anstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeigt einen pragmatischen Umgang mit den Modellprojekten. Während das BfArM alle bisherigen Anträge für Cannabis-Modellprojekte abgelehnt hat, könnte das BLE, unter der Leitung des legalize-freundlichen Landwirtschaftsministers Cem Özdemir, die nötige Flexibilität bieten. Dies könnte bedeuten, dass schon in wenigen Monaten Anträge für Modellprojekte eingereicht und genehmigt werden können.

 

Sollte die Legalisierung weiter voranschreiten, könnten folgende Bedingungen für die Eröffnung eines Coffeeshops gelten:

  • Gewerbeanmeldung: Jeder Betreiber muss ein Gewerbe anmelden.
  • Führungszeugnis: Ein sauberes Führungszeugnis ist erforderlich.
  • Bezug von behördlich zugelassenen Anbietern: Cannabis darf nur von zugelassenen Unternehmen bezogen werden.
  • Sichere Lagerung: Die Lagerung muss in speziellen, gesicherten Räumen erfolgen.
  • Mengenbeschränkung: Es gibt eine Obergrenze für die Abgabe pro Person, beispielsweise maximal 30 Gramm.
  • Altersverifikation: Verkauf nur an Erwachsene mit Altersnachweis.
  • Zertifiziertes Personal: Das Personal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
  • Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen: Coffeeshops müssen einen bestimmten Abstand zu diesen Einrichtungen einhalten.
  • Sozialkonzept: Ein Konzept zum Jugendschutz und zur Suchtprävention muss vorgelegt werden.
  • Werbeverbot: Werbung für Cannabisprodukte ist untersagt.

Fazit

Die Eröffnung eines Coffeeshops in Deutschland könnte schon bald möglich sein, wenn die geplanten Modellprojekte zügig umgesetzt werden. Interessierte Kommunen und Unternehmen sollten sich bereits jetzt vorbereiten und ihre Anträge für eine Coffeeshop-Lizens formulieren, um schnell handeln zu können, sobald die KCanWV in Kraft tritt. Die aktuelle Gesetzeslage bietet eine einmalige Chance, die nicht nur den Jugendschutz gewährleistet, sondern auch eine kontrollierte und sichere Abgabe von Cannabis ermöglicht.

Es bleibt spannend, wie sich die Situation entwickelt und ob Deutschland bald die ersten Coffeeshops eröffnen wird. Eines ist sicher: Der Weg für legale Cannabisgeschäfte wird geebnet, und es geht bald los!